NOVA
Eine weitere Neuerung die mit 1. 7.2021 in Kraft tritt, ist die NoVA Erhöhung und Erweiterung. Erstmals wird die Steuer auch für leichte Nutzfahrzeuge (1N -3,5 t) fällig sein. Aber es gibt eine Übergangsfrist: Der Kaufvertrag sollte vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen werden und die Lieferung spätestens bis 31. Oktober 2021 erfolgen, dann kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.