Unterlagen für den Steuerberater

Belegorganisation
Zu jeder Einnahme und zu jeder Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein („Keine Buchung ohne Beleg“)
Die Belege immer kalenderjahresweise in Ordnern ablegen (bei einer größeren Beleganzahl bitte monatsweise).
Aufzeichnungen und Belege sind grundsätzlich zumindest 7 Jahre ab Ende des jeweiligen Jahres aufzubewahren. Die Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind zwanzig Jahre zu verwahren.

Vorbereitung
Ordner bzw. Trennblatt:

  • Eingangsrechnungen (Rechnungen, die Sie bezahlt haben)
  • Ausgangsrechnungen (Rechnungen, die Sie gestellt haben)
  • Bank (Kontoauszüge)
  • Kassa (Belege für Barzahlungen)

Wenn Sie mehrere Bankkonten haben, legen Sie bitte auch für jedes Konto ein eigenes Trennblatt an!

Chronologische Reihenfolge
Ordnen Sie die Belege chronologisch, und zwar nach dem Prinzip: unten alt, oben neu. Z.B. bei Ausgangsrechnungen: zuerst die Rechnungen vom 1. Jänner 2024 und darauf die vom 2. Jänner, etc.

Vollständigkeitskontrolle
Eine der wichtigsten Grundregeln für Ihre Buchhaltung ist: KEINE BUCHUNG OHNE BELEG!

Was tun, wenn ein Beleg abhandengekommen ist?

  1. fordern Sie die Rechnung noch einmal an
  2. sollten Sie keine Rechnungskopie erhalten, erstellen Sie einen Ersatzbeleg (Eigenbeleg)
  3. Bei Bankbelegen per Telebanking lassen sich abhanden gekommene Belege leicht rekonstruieren.

Belegübergabe an den Steuerberater
Die Organisation kann analog oder eingescannt erfolgen.

Wir ersuchen um Übermittlung der Belege nach Ende des Monats. (Ordner oder Datei). Bei einem Umsatz unter € 100.000,00 braucht die Buchhaltung nur quartalsweise erstellt werden. Bitte nach Ende des Quartals (Jänner bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) die Unterlagen an uns übersenden oder übergeben.