Bis wann sind Steuererklärungen bei Finanzamt einzureichen?
Die Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer) sind samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO). Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Diese Fristen können auf begründeten Antrag vom Finanzamt verlängert werden. Bei Vertretung durch einen steuerlichen Vertreter sind auch längere Fristen möglich.