Kündigungsfristen

Ab 1. 10.2021 werden die Kündigungsfristen für Arbeiter an die der Angestellten angepasst. Ohne Vereinbarung im Dienstvertrag darf der Arbeitgeber nur zum Quartalsende kündigen und die Kündigungsfristen betragen in Abhängigkeit von den Dienstjahren 6 Wochen bis zu 5 Monate.