Was bedeutet Registrierkassenpflicht?
Seit 1.1.2016 gibt es eine Registrierkassenpflicht, wenn Ihr Jahresumsatz € 15.000 übersteigt und Sie mindestens € 7.500 bar einnehmen. Bankomat- und Kreditkartenumsätze und das Einlösen von Gutscheinen werden im Sinne dieser Regelung als Barumsätze qualifiziert. Die Anschaffung einer Registrierkassa kann sogar wesentliche Erleichterungen für Ihre tägliche Arbeit – auch im Zusammenhang mit Ihrer Belegerteilungspflicht – bringen.