Willkommen bei Scholz & Partner
Ihr verlässlicher Steuerberater im Bezirk Scheibbs
- Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer laufenden Buchhaltung?
- Sie benötigen eine Bilanz, eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung samt Steuererklärungen?
- Sie brauchen eine Planrechnung, einen Finanzplan, einen Businessplan oder eine Organisationsberatung?
- Sie möchten Ihre Zeit lieber Ihrem eigenen Geschäft widmen und sich nicht in der Belegverwaltung und Bürokratie verzetteln?
- Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Steuerberater, Lohnverrechner oder Buchhalter?
- Sie haben Ihren Firmensitz in Niederösterreich, in der Steiermark oder in Wien?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Scholz & Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um verlässliche Steuerberatung geht. Wir arbeiten für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Leistungen
Wir können Sie in den folgenden Bereichen unterstützen und beraten:
Lohnverrechnung
Aufgabe der Personalverrechnung ist es, die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der im Betrieb beschäftigten Dienstnehmer durchzuführen.
Wir erstellen für Sie die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, erledigen alle Meldungen an die Behörden, sowie die Übermittlung der Monatsunterlagen für Buchhaltung und Zahlungsverkehr.
Wir beraten Sie in arbeits- sowie sozialversicherungsrechtlichen Fragen und übermitteln die Zahlscheine bzw. eine Überweisungsliste auch auf Datenträger.
Weiters erledigen wir An- und Abmeldungen, Änderungsmeldungen, Berechnung und Abzug von Lohnpfändungen, Sonderzahlungen, KV-Anpassungen, AUVA – Anträge und natürlich die erforderlichen Jahresarbeiten und -übermittlungen. Auf Wunsch erstellen wir auch Arbeitsverträge, übernehmen die Führung der Urlaubskartei und führen arbeitsrechtliche Abklärungen für Sie durch.
Selbstverständlich begleiten wir Sie bei Lohnabgabenprüfungen.
Buchhaltung
Die Buchhaltung dokumentiert lückenlos alle Geschäftsvorfälle einer Abrechnungsperiode. Diese Zahlen der Finanzbuchhaltung sind die Grundlage für weitere Analysen und Entscheidungen.
Wir erfassen Ihre Belege und erledigen die monatlichen Meldungen.
Wenn Sie sich entscheiden, die Buchhaltung an Ihren Steuerberater zu delegieren, erledigen wir das bei uns im Haus oder auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Belege (analog oder digital) erstellen wir die monatlichen Meldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung) und informieren Sie durch Saldenlisten, Erfolgsvergleiche und offene Posten Listen über Ihren Geschäftsverlauf.
Jahresabschluss
Die Aufgabe der Jahresabschlusserstellung ist es, den Erfolg einer Periode sowie das Vermögen zu einem bestimmten Stichtag darzustellen.
Wir erledigen für Sie die sachliche Kontrolle der Buchhaltung, die zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) etc.
Ebenfalls erledigen wir die betriebswirtschaftlichen Jahresauswertungen und Kalkulationen, die Erstellung des Anlagenverzeichnisses sowie die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen und gegebenenfalls die Erstellung und Offenlegung beim Firmenbuch.
Steuerberatung
Aufgabe der Steuerberater ist die Vertretung und Beratung der Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Wir übernehmen für Sie gerne diese Vertretung und beraten Sie laufend über Neuerungen und unternehmensrelevante Sachverhalte
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Steuerplanung und Steueroptimierung sowie die Klärung von steuerlichen Fragestellungen (im unternehmerischen und privaten Bereich, Umsatzsteuersachverhalte, internationale Besteuerungsfragen). Die Betreuung bei Außenprüfungen sowie bei Sozialversicherungs- und Lohnabgabenprüfungen, die Erhebung von Rechtsmitteln im Abgabenverfahren und die Vertretung vor den Finanzbehörden zählen ebenfalls zu unseren Leistungen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Im Gegensatz zur Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung, die (vergangenheitsbezogene) Ist-Daten auswerten, richtet sich die betriebswirtschaftliche Beratung in Richtung Zukunft.
Wir unterstützen bei zukunftsorientierten Entscheidungen und helfen Ihnen dabei, eine Antwort auf die Frage „Was hat zu geschehen?“ zu finden. Wir helfen bei der Budgeterstellung, der Kalkulation, der Investitionsrechnung etc.
Durch die Planung mit Zielvorgaben werden bessere Ergebnisse erzielt. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Planrechnungen (Budgets), samt Soll-Ist-Vergleich, bei Vorteilhaftigkeitsvergleichen (z.B. Investitionen) sowie bei Bilanzanalysen. Weil der Aufwand laut Buchhaltung nicht gleich den Kosten ist (Unternehmerlohn, Wagnisse, Zinsen, Abschreibung, …), unterstützen wir Sie beim Aufbau einer Kostenrechnung, die es Ihnen ermöglicht Preise zu kalkulieren, Deckungsbeiträge zu ermitteln, Zuschlagssätze zu berechnen etc.
Erstberatung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, erhalten Sie bei uns eine fundierte Erstberatung und Antworten auf Ihre Fragen und wir erarbeiten gemeinsam passende Lösungen.
Wenn Sie sich entscheiden, die Buchhaltung an Ihren Steuerberater zu delegieren, erledigen wir das bei uns im Haus oder auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Belege (analog oder digital) erstellen wir die monatlichen Meldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung) und informieren Sie durch Saldenlisten, Erfolgsvergleiche und offene Posten Listen über Ihren Geschäftsverlauf.
Unsere Werte
Partnerschaft, ehrliche Arbeit, Treue und Verlässlichkeit sind uns wichtig!
- Partnerschaft
Wertschätzung, Fairness und Glaubwürdigkeit ist die Basis für eine ehrliche Kommunikation – intern sowie extern. Wir übernehmen Verantwortung und stehen für unsere Arbeit ein, der Geschäftserfolg unserer Kunden ist und wichtig, dafür arbeiten wir. - Ehrliche Arbeit
Fachlichen Qualifikationen und viel Praxiswissen sind Grundvoraussetzung unserer Tätigkeit. Sie könne voll auf unser gesamtes Team vertrauen. Unser Bestreben ist es, unsere Kunden bei ihrer Zielerreichung bestmöglich zu unterstützen. Wir sind „Handwerker“ (hands-on). Wir finden Lösungen und unterstützen bei der Umsetzungen. Wir packen an! - Treue
Durch Ihre Bevollmächtigung und Beauftragung sind wir berechtigt Sie zu vertreten. Dieses Vertrauen in unsere Tätigkeit, verlangt von uns Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten Es ist eine Treuepflicht, die zur Interessenwahrung verpflichtet. Wir verpflichten uns zu Solidarität und Loyalität gegenüber unseren Mandanten. - Verlässlichkeit
Verlässlichkeit schafft Vertrauen. Auf uns dürfen Sie vertrauen. Die Verschwiegenheit und die Sicherheit Ihrer Daten steht bei uns an oberster Stelle. Der Datenschutz ist für uns Steuerberater schon immer von allergrößter Bedeutung und zahlreiche Richtlinien und berufsrechtliche Vorschriften verlangen von uns höchste Sorgfalt. Wir haben alle eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle persönlichen Umstände, sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und alle Angelegenheiten, die die Interessen der Klienten oder ihrer Mitarbeiter berühren könnten. Die Verschwiegenheitspflicht reicht unbegrenzt über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Wir haben uns verpflichtet Ihre Daten zu schützen und Ihre Interessen bestmöglich zu fördern.
Wenn es unseren Kunden gut geht, dann geht es uns gut!
Dafür geben wir unser Bestes!
FAQs
Fragen und Antworten
Bei Scholz & Partner herrscht ein familiäres Betriebsklima. Bei uns kann man sich auf die Kollegen verlassen. In unserem Beruf haben wir den großen Vorteil, dass bei unserer Tätigkeit jeder Mitarbeiter weitgehend selbständig agieren kann und sehr flexibel seine Tätigkeiten einteilen darf. Die gesetzlich vorgegebenen Termine sind einzuhalten, aber die Arbeitseinteilung ist individuell gestaltbar. Jedoch arbeiten wir gemeinsam, im ständigen Austausch untereinander. Auch wenn wir vieles alleine schaffen würden, ist uns das Team wichtig und wertvoll.
„Einzeln sind wir Worte – zusammen ein Gedicht!“
Wir entwickeln uns ständig und suchen qualifizierte Talente. Schicken Sie uns Ihre Initiativbewerbung! Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Wann sind Sie bei uns richtig?
- Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Buchhaltung oder Bilanzierung absolviert haben.
- Wenn Sie zahlenaffin sind.
- Wenn Sie flexibel sind und täglich neue Herausforderungen wünschen.
- Wenn der Mandant im Zentrum Ihres Denkens und Handelns steht.
Die Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer) sind samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO). Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Diese Fristen können auf begründeten Antrag vom Finanzamt verlängert werden. Bei Vertretung durch einen steuerlichen Vertreter sind auch längere Fristen möglich.
Sie können Ihre Buchhaltung in Eigenregie erledigen oder diese an Ihren Steuerberater übertragen. Wenn Sie die Buchhaltung an Ihren Steuerberater delegieren, ist es notwendig, dass Sie uns im Laufe des jeweiligen Folgemonats Ihre gesammelten Belege übermitteln. Wir erledigt alle Meldepflichten für Sie.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen möchten, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie unser Buchhaltungsprogramm verwenden, dadurch können wir auf Ihre Daten zugreifen und Tätigkeiten (z.B. Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung) übernehmen.
Belegorganisation
Zu jeder Einnahme und zu jeder Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein („Keine Buchung ohne Beleg“)
Die Belege immer kalenderjahresweise in Ordnern ablegen (bei einer größeren Beleganzahl bitte monatsweise).
Aufzeichnungen und Belege sind grundsätzlich zumindest 7 Jahre ab Ende des jeweiligen Jahres aufzubewahren. Die Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind zwanzig Jahre zu verwahren.
Vorbereitung
Ordner bzw. Trennblatt:
- Eingangsrechnungen (Rechnungen, die Sie bezahlt haben)
- Ausgangsrechnungen (Rechnungen, die Sie gestellt haben)
- Bank (Kontoauszüge)
- Kassa (Belege für Barzahlungen)
Wenn Sie mehrere Bankkonten haben, legen Sie bitte auch für jedes Konto ein eigenes Trennblatt an!
Chronologische Reihenfolge
Ordnen Sie die Belege chronologisch, und zwar nach dem Prinzip: unten alt, oben neu. Z.B. bei Ausgangsrechnungen: zuerst die Rechnungen vom 1. Jänner 2024 und darauf die vom 2. Jänner, etc.
Vollständigkeitskontrolle
Eine der wichtigsten Grundregeln für Ihre Buchhaltung ist: KEINE BUCHUNG OHNE BELEG!
Was tun, wenn ein Beleg abhandengekommen ist?
- fordern Sie die Rechnung noch einmal an
- sollten Sie keine Rechnungskopie erhalten, erstellen Sie einen Ersatzbeleg (Eigenbeleg)
- Bei Bankbelegen per Telebanking lassen sich abhanden gekommene Belege leicht rekonstruieren.
Belegübergabe an den Steuerberater
Die Organisation kann analog oder eingescannt erfolgen.
Wir ersuchen um Übermittlung der Belege nach Ende des Monats. (Ordner oder Datei). Bei einem Umsatz unter € 100.000,00 braucht die Buchhaltung nur quartalsweise erstellt werden. Bitte nach Ende des Quartals (Jänner bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) die Unterlagen an uns übersenden oder übergeben.
Seit 1.1.2016 gibt es eine Registrierkassenpflicht, wenn Ihr Jahresumsatz € 15.000 übersteigt und Sie mindestens € 7.500 bar einnehmen. Bankomat- und Kreditkartenumsätze und das Einlösen von Gutscheinen werden im Sinne dieser Regelung als Barumsätze qualifiziert. Die Anschaffung einer Registrierkassa kann sogar wesentliche Erleichterungen für Ihre tägliche Arbeit – auch im Zusammenhang mit Ihrer Belegerteilungspflicht – bringen.
News
Versäumen Sie nicht, einen Blick in die aktuelle Klienten-Info zu werfen!
Sie finden diese unter:
Kontakt
Wir sind für Sie da
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen, wollen sich bei uns bewerben oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren? Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren – wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Scholz & Partner
Steuerberatungs GesellschaftmbH
Im Markt 37, 3292 Gaming
Tel.: 07485/68600
Fax: 07485/68600-50
Email: office@scholz-partner.at
Buchhaltungsannahmestelle
Weyrer Str. 1, 3340 Waidhofen / Ybbs
Tel.: 07442/52157
Schreiben Sie uns eine Nachricht